Thema: Die private Krankenversicherung

 

 
 
Arbeitnehmer und Selbstständige


Wer braucht die Versicherung?
Arbeitnehmer und einige wenige Gruppen der Selbstständigen haben mit Einkommen bis zur Pflichtversicherungsgrenze nur die Auswahl unter den gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Dieser Versicherungsschutz kann privaten Zusatzversicherungen erweitert werden.
Bei Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze besteht die Wahl zwischen der GKV und der Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV). Das Wahlrecht haben die meisten Selbstständigen unabhängig von der Einkommenshöhe.
Die Pflichtversicherungsgrenze liegt im Jahr 2006 bei 3.937,50 EUR pro Monat. (47.250 EUR / Jahr, inkl. regelmäßiger Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Provision, etc.)

Warum wird sie benötigt?
Krankheitskosten sind unkalkulierbar und können ruinöse Größenordnungen erreichen. Daher gibt es zu dem Versicherungsabschluss keine Alternative.

Welche Vertragsformen gibt es?
Die gesetzlichen Krankenkasse bietet den für alle Kundenkreise geltenden Einheitstarif.
Die Privaten haben ein vielfältiges Angebot. Es reicht von einer Grundabsicherung, die kaum über das Niveau der GKV hinausreicht bis zu Luxuslösungen.
Die Leistungen der Privaten gliedern sich in die Bausteine ambulante Behandlung, stationäre Regelleistung, stationäre Wahlleistung, Zahnbehandlung und -Ersatz, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Kuren, Pflegepflicht und Pflegezusatz.
Sie sind bei einigen Anbietern teilweise zu Kompakttarifen zusammengefasst.
Manche Einsteigertarife sind mit einer Umwandlungsoption ausgestattet, die den Aufstieg in eine höherwertige Versorgung ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen.

Wer ist geschützt?
Bei der gesetzlichen Krankenkasse sind neben dem Versicherten nicht berufstätige Ehepartner und minderjährige nicht berufstätige Kinder automatisch mitversichert.
Bei den Privaten wird jede Person einzeln versichert.

Welche Gefahren trägt die Versicherung?
Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfall. Außerdem Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaft und Entbindung.
Zu der Krankenversicherung muss stets die Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie übernimmt die ambulante und stationäre Grundversorgung bei Pflegebedürftigkeit.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist auf eine einheitliche Grundversorgung beschränkt.
Die privaten Versicherer bieten dagegen zahlreiche Optionen an, aus denen die Versicherten auswählen können, zum Beispiel
· Regelleistung (wie gesetzliche Kasse) oder Wahlleistung (1-oder 2-Bett-Zimmer) im Krankenhaus;
· Krankenhaustagegeld;
· Krankentagegeld;
· Pflegezusatzversicherung;
· Auslandsreisekrankenversicherung.


Wie hoch ist die Leistung?
Die gesetzlichen Kassen handeln die Höhe der Vergütung direkt mit den Leistungserbringern (Ärzten, Krankenhäusern usw.) aus und rechnen auch direkt ab. Das nennt man Sachleistungsprinzip. Bei Leistungen wie Medikamenten, Massagen usw. haben die Patienten Zuzahlungen zu leisten. Deren Höhe ist in dem einheitlichen Leistungskatalog festgelegt.
Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Höhe der Leistung von der vertraglichen Vereinbarung ab. Die meisten medizinisch notwendigen Leistungen werden ohne Begrenzung übernommen. Ob die Arzthonorare im Rahmen der ärztlichen Gebührenordnung oder auch darüber hinaus bezahlt werden, ist von dem gewählten Tarif abhängig.
Höchstbeträge gibt es teilweise bei Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren, bei der Anzahl der Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr.
Die weiteren Grenzen ergeben sich aus dem gewählten Tarif. Dies betrifft zum Beispiel die Höhe von Kranken-, Krankenhaus-, Kur- und Pflege-Tagegeld.
Beim Krankentagegeld wählen Arbeitnehmer eine Karenzzeit, die der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers entspricht. Das sind mindestens sechs Wochen. Selbstständige und Freiberufler müssen mindestens 3 Tage Karenzzeit akzeptieren. Wer im Krankheitsfall länger ohne Versicherung auskommen kann, wählt eine längere Karenzzeit.

Wovon hängt die Beitragshöhe ab?
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen den Beitrag entsprechend ihrem Einkommen. Nicht berufstätige Angehörige sind in dem Beitrag enthalten.
Die Privaten kassieren den Beitrag nach dem individuellen Risiko. Maßgeblich sind:
· die gewählten Tarife;
· Alter und Geschlecht der/der Versicherten;
· die mitversicherten Personen.
Gegen die Kinder aus dem Haus, wird die Versicherung billiger.


Wie können Sie sparen?

Nicht jeder Luxus ist unbedingt notwendig. Prüfen Sie daher, welche überschaubaren Risiken sie selbst tragen können.
Fast immer lohnt es sich, einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Das ist ein bestimmter Betrag pro Jahr, bis zu dem Sie alle Kosten selbst tragen. Oftmals ist die Beitragsersparnis höher als das zu tragende Risiko. So lohnt sich der Selbstbehalt auch bei Krankheit noch.
Lassen Sie sich von uns ausrechnen, ob eine Rückdatierung lohnt. Wer statt am 1. Januar einen Monat früher einsteigt, hat unter Umständen ein günstigeres Eintrittsalter und damit einen dauerhaft günstigeren Beitrag. Der Dezemberbeitrag ist in manchen Fällen schnell verdient.
Beim Tagegeld brauchen sie statt des gesamten Nettoeinkommens nur den Betrag versichern, den Sie zum Leben unbedingt brauchen. Selbstständige können dazu verschiedene Karenzzeiten kombinieren.

Wie ermitteln Sie den optimalen Versicherungsumfang?
Berücksichtigen Sie bei der Auswahl der Tarife Ihre persönlichen Interessen. So gibt es Angebote mit besonderen Schwerpunkten im Bereich der Naturheilkunde und Versicherer, die einen langjährigen Auslandsaufenthalt begleiten.

Worauf kommt es beim Vertragsabschluss an?
Die Entscheidung für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung hat eine langfristige Tragweite und sollte daher sorgfältig vorbereitet werden.
Um die gewünschte Sicherheit tatsächlich erhalten, empfehlen wir Ihnen:
· Lassen Sie sich von uns verschiedene Versicherungsmöglichkeiten aufzeigen und Beispiele durchrechnen.
· Meiden Sie Angebote mit zu niedrigen Leistungen – jeder kann einmal ernsthaft erkranken.
· Messen Sie der aktuellen Höhe des Beitrages keine zu große Bedeutung bei. Die Prämien ändern sich fast jährlich. Viel wichtiger ist es, dass Sie sich für ein solide wirtschaftendes Unternehmen entscheiden. In unserer Empfehlung berücksichtigen wir deshalb unter anderem auch die in den letzten Jahren vorgelegten Bilanzen der Versicherer.
· Beantworten Sie alle Fragen zu Ihrer Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß. Dann kann der Versicherer den Vertrag mit Ihnen niemals kündigen oder anfechten.