Thema: Die private Krankenversicherung

 

 
 
Beamte


Wer braucht die Versicherung?
Beihilfeberechtigte und ihre beihilfeberechtigte Familienangehörigen erhalten einen Teil ihrer Krankheitskosten vom Dienstherrn erstattet. Für die übrigen Kosten benötigt der Personenkreis eine Versicherung.
Der beihilfeberechtigte Personenkreis sind:
· Beamte,
· Soldaten,
· Richter,
· Abgeordnete,
· Dienstordnungs-Angestellte,
· Angestellte im öffentlichen Dienst.
Vollzugsbeamte der Polizei und Soldaten im aktiven Dienst haben freie Heilfürsorge und benötigen die Krankenvollversicherung erst nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.
Angestellte mit einem Einkommen bis zur Pflichtversicherungsgrenze müssen in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Alle anderen haben als Alternativen die private Krankenvollversicherung, in diesem Zusammenhang auch Restkostenversicherung genannt.

Warum wird sie benötigt?
Krankheitskosten sind unkalkulierbar und können ruinöse Größenordnungen erreichen. Daher gibt es zu dem Versicherungsabschluss keine Alternative.


Welche Vertragsformen gibt es?
Die gesetzlichen Krankenkasse bietet den für alle Kundenkreise geltenden Einheitstarif.
Die Privaten haben ein vielfältiges Angebot. Der Versicherungsumfang ist genau auf die Beihilfeansprüche abgestimmt. Bei 50 Prozent Beihilfeanspruch wird 50 Prozent des Risikos privat versichert, bei 70 Prozent Beihilfeanspruch nur 30 Prozent privat. Daher rührt die Bezeichnung Prozenttarife.
Die Leistungen der Privaten gliedern sich in die Bausteine ambulante Behandlung, stationäre Regelleistung, stationäre Wahlleistung, Zahnbehandlung und -Ersatz, Krankentagegeld (betrifft nur Angestellte), Krankenhaustagegeld, Kuren, Pflegepflicht und Pflegezusatz.
Sie sind bei einigen Anbietern teilweise zu Kompakttarifen zusammengefasst.
Personen in der Ausbildung, zum Beispiel Studenten oder Beamtenanwärter, erhalten bei vielen Versicherern spezielle Ausbildungstarife. Sie sind deutlich preiswerter als die Normaltarife, weil in sie noch keine Rückstellungen für die im Alter steigenden Krankheitskosten einkalkuliert sind.

Wer ist geschützt?
Bei der gesetzlichen Krankenkasse sind neben dem Versicherten nicht berufstätige Ehepartner und minderjährige nicht berufstätige Kinder automatisch mitversichert.
Bei den Privaten wird jede Person einzeln versichert.

Welche Gefahren trägt die Versicherung?
Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfall. Außerdem Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaft und Entbindung.
Zu der Krankenversicherung muss stets die Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie übernimmt die ambulante und stationäre Grundversorgung bei Pflegebedürftigkeit.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist auf eine einheitliche Grundversorgung beschränkt.
Die privaten Versicherer bieten dagegen zahlreiche Optionen an, aus denen die Versicherten auswählen können, zum Beispiel
· Regelleistung (wie gesetzliche Kasse) oder Wahlleistung (1-oder 2-Bett-Zimmer) im Krankenhaus;
· Krankenhaustagegeld;
· Pflegezusatzversicherung;
· Auslandsreisekrankenversicherung.
Angestellte können (und sollten) bei gesetzlichen und privaten Versicherungen ein Krankentagegeld versichern, da sie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit nur eine begrenzte Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten.


Wie hoch ist die Leistung?
Die gesetzlichen Kassen handeln die Höhe der Vergütung direkt mit den Leistungserbringern (Ärzten, Krankenhäusern usw.) aus und rechnen auch direkt ab. Das nennt man Sachleistungsprinzip. Bei Leistungen wie Medikamenten, Massagen usw. haben die Patienten Zuzahlungen zu leisten. Deren Höhe ist in dem einheitlichen Leistungskatalog festgelegt.
Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Höhe der Leistung von der vertraglichen Vereinbarung ab. Grundsätzlich werden die Kosten zu dem vereinbarten Prozentsatz übernommen. Bei nicht beihilfefähigen Kosten wird je nach Tarif bis zu 100 Prozent der Aufwendungen erstattet.
Die meisten medizinisch notwendigen Leistungen der privaten Krankenversicherung werden ohne Begrenzung übernommen. Ob die Arzthonorare im Rahmen der ärztlichen Gebührenordnung oder auch darüber hinaus bezahlt werden, ist von dem gewählten Tarif abhängig.
Höchstbeträge gibt es teilweise bei Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren, bei der Anzahl der Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr.
Die weiteren Grenzen ergeben sich aus dem gewählten Tarif. Dies betrifft zum Beispiel die Höhe von Kranken-, Krankenhaus-, Kur- und Pflege-Tagegeld.

Wovon hängt die Beitragshöhe ab?
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen den Beitrag entsprechend ihrem Einkommen. Der Beihilfeanspruch wird nicht angerechnet. Nicht berufstätige Angehörige sind in dem Beitrag enthalten.
Die Privaten kassieren den Beitrag nach dem individuellen Risiko. Maßgeblich sind:
· der versicherte Prozentsatz (entsprechend der Hohe der Beihilfe);
· die gewählten Tarife;
· Alter und Geschlecht der/der Versicherten;
· die mitversicherten Personen.
Gegen die Kinder aus dem Haus, wird die Versicherung billiger.


Wie können Sie sparen?
Nicht jeder Luxus ist unbedingt notwendig. Prüfen Sie daher, welche überschaubaren Risiken sie selbst tragen können.
Lassen Sie sich von uns ausrechnen, ob eine Rückdatierung lohnt. Wer statt am 1. Januar einen Monat früher einsteigt, hat unter Umständen ein günstigeres Eintrittsalter und damit einen dauerhaft günstigeren Beitrag. Der Dezemberbeitrag ist in manchen Fällen schnell verdient.
Der billigere Ausbildungstarif ist für Beamtenanwärter nicht automatisch die auf Dauer günstigere Lösung. Wenn nach dem Ende der Ausbildung in den Normaltarif umgestellt wird, gilt das dann erreichte Eintrittsalter und nicht das bei Ausbildungsbeginn gültige. Der Beitragsvorteil während der Ausbildung kann dann unter Umständen schnell wieder aufgezehrt werden.

Wie ermitteln Sie den optimalen Versicherungsumfang?
Die private Versicherung sollte stets passend zum Beihilfeanspruch abgeschlossen werden. Eine Überversicherung führt zur entsprechenden Kürzung des Beihilfeanspruchs und bringt daher nichts.
Wenn sich Ihr Beihilfeanspruch ändert, können Sie innerhalb von zwei Monaten den Versicherungsschutz vermindern bzw. ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Das gilt auch für hinzu kommende Angehörige.

Worauf kommt es beim Vertragsabschluss an?
Die Entscheidung für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung hat eine langfristige Tragweite und sollte daher sorgfältig vorbereitet werden.
Um die gewünschte Sicherheit tatsächlich erhalten, empfehlen wir Ihnen:
· Lassen Sie sich von uns verschiedene Versicherungsmöglichkeiten aufzeigen und Beispiele durchrechnen.
· Messen Sie der aktuellen Höhe des Beitrages keine zu große Bedeutung bei. Die Prämien ändern sich fast jährlich. Viel wichtiger ist es, dass Sie sich für ein solide wirtschaftendes Unternehmen entscheiden. In unserer Empfehlung berücksichtigen wir deshalb unter anderem auch die in den letzten Jahren vorgelegten Bilanzen der Versicherer.
· Beantworten Sie alle Fragen zu Ihrer Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß. Dann kann der Versicherer den Vertrag mit Ihnen niemals kündigen oder anfechten.