Thema: Die private Krankenversicherung

 

 
 
Krankenzusatzversicherung


Wer braucht die Versicherung?
Nicht für jede(n) Versicherte(n) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich oder sinnvoll. Gleichwohl haben viele GKV-Versicherte den Bedarf nach einem besseren Versicherungsschutz. Den erhalten Sie bei der Zusatzversicherung der PKV.

Warum wird sie benötigt?
Die von der GKV nicht gedeckten Kosten erreichen mitunter beträchtliche Größenordnungen. Daher ist die private Zusatzversicherung oftmals sinnvoll.
Die wichtigsten Lücken der gesetzlichen Kassen, die privat abgesichert werden können, sind:
· Auslandsreisen: keine oder geringe Kostenerstattung, kein Rücktransport nach Deutschland;
· Krankenhausbehandlung: Mehrbettzimmer statt 1-oder 2-Bett, Stationsarzt statt Chefarzt;
· Heilpraktiker: keine Kostenerstattung;
· Hilfsmittel: Hohe Eigenbeteiligungen, zum Beispiel bei Brillen;
· Zahnersatz: bei hochwertiger Versorgung nur geringe Zuschüsse;
· Krankentagegeld: Vorsorgungslücken insbesondere bei Höherverdienenden;
· Pflegekosten: Unzureichende Grundabsicherung.


Welche Vertragsformen gibt es?
Die Leistungen der Privaten gliedern sich in die Bausteine ambulante Behandlung (Zuschuss für Heilpraktikerbehandlung), stationäre Wahlleistung, Zahnersatz, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Kuren, Pflegezusatz und Reise.
Sie sind bei einigen Anbietern teilweise zu Kompakttarifen zusammengefasst.
Die Reise-Krankenversicherung können Sie für jede Reise einzeln oder als Dauerpolice abschließen.

Wer ist geschützt?
Jede Person wird einzeln versichert. So können für die verschiedenen Mitglieder einer Familie unterschiedliche Leistungen vereinbart werden.

Welche Gefahren trägt die Versicherung?
Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfall. Der genaue Versicherungsumfang ist je nach Tarif unterschiedlich.


Wie hoch ist die Leistung?
Die meisten medizinisch notwendigen Leistungen werden ohne Begrenzung übernommen. Ob die Arzthonorare im Rahmen der ärztlichen Gebührenordnung oder auch darüber hinaus bezahlt werden, ist von dem gewählten Tarif abhängig.
Höchstbeträge gibt es unter anderem beim Zahnersatz und bei den Heilpraktiker-Kosten.
Beim Kranken-, Krankenhaus-, Kur- und Pflege-Tagegeld wird die Höhe der Leistung bei Vertragsabschluß vereinbart.

Wovon hängt die Beitragshöhe ab?
Die PKV kassiert den Beitrag nach dem individuellen Risiko. Maßgeblich sind:
· die gewählten Tarife;
· Alter und Geschlecht der/der Versicherten;
· die mitversicherten Personen.

Wie können Sie sparen?
Nicht jeder Luxus ist unbedingt notwendig. Prüfen Sie daher, welche überschaubaren Risiken sie selbst tragen können.
Lassen Sie sich von uns ausrechnen, ob eine Rückdatierung lohnt. Wer statt am 1. Januar einen Monat früher einsteigt, hat unter Umständen ein günstigeres Eintrittsalter und damit einen dauerhaft günstigeren Beitrag. Der Dezemberbeitrag ist in manchen Fällen schnell verdient.

Wie ermitteln Sie den optimalen Versicherungsumfang?
Berücksichtigen Sie bei der Auswahl der Tarife Ihre persönlichen Interessen. So gibt es Angebote mit besonderen Schwerpunkten im Bereich der Naturheilkunde und Versicherer, die einen längeren Auslandsaufenthalt begleiten.

Worauf kommt es beim Vertragsabschluss an?
Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung hat eine langfristige Tragweite und sollte daher sorgfältig vorbereitet werden.
Um die gewünschte Sicherheit tatsächlich erhalten, empfehlen wir Ihnen:
· Lassen Sie sich von uns verschiedene Versicherungsmöglichkeiten aufzeigen und Beispiele durchrechnen.
· Meiden Sie Angebote mit zu niedrigen Leistungen – jeder kann einmal ernsthaft erkranken.
· Messen Sie der aktuellen Höhe des Beitrages keine zu große Bedeutung bei. Die Prämien ändern sich fast jährlich. Viel wichtiger ist es, dass Sie sich für ein solide wirtschaftendes Unternehmen entscheiden. In unserer Empfehlung berücksichtigen wir deshalb unter anderem auch die in den letzten Jahren vorgelegten Bilanzen der Versicherer.
· Beantworten Sie alle Fragen zu Ihrer Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß. Dann kann der Versicherer den Vertrag mit Ihnen niemals kündigen oder anfechten.